Knowhow

Effizienzhaus 40 plus

Fachwissen

Wissenswertes zum Thema

Energieberatung

Der Ablauf der Beratung

Gebäudehülle

Anforderungen, Ausführung,Kosten

Haustechnik

Anforderungen, Ausführung, Kosten

Nutzen

Vorteile eines EFH 40 plus

Förderungen

Diese Förderungen wurden gewährt

Zusammenfassung

Kosten/Nutzen

Eines meiner schönsten Projekte.
Ein Faktencheck
Jürgen Leppig
Geschäftsführer

EFH 40 plus

Fachwissen

„Für Normalverdiener, die zu mietähnlichen Konditionen ihren Traum vom Hausbau verwirklichen wollen, ist ein Massivhaus nach GEG 2020 die sinnvollere Alternative.“

„Mehr Energieeffizienz macht Bauen unbezahlbar.“

„Die Umsetzung der Vorschläge zur Novellierung des GEG wird das Wohnen für viele Eigentümer und Mieter faktisch unbezahlbar machen.“

„Energieeffizienz ist der natürliche Feind des kostengünstigen Bauens.“

„Neubauten durch Energieeffizienz nicht teurer.“

Mit diesem realen Projekt können Sie sich selbst eine Meinung bilden.

Das sagen Fachleute

Die Investitionskosten für Neubauten sind seit 1990 preisbereinigt nahezu konstant geblieben. Die monatlichen Kosten (inkl. Energiekosten) gegenwärtiger und zukünftig geplanter Neubaustandards sind oder werden sogar noch günstiger.

EFH 40 plus

Bauen 2021

Seit dem  01.01.2021 müssen alle Neubauten in Deutschland den neuen Standard des „Niedrigstenergiegebäudes“ erfüllen.

Dieser Standard war in Deutschland noch nicht definiert.

Europäische Gebäuderichtlinie 2018

Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude

1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass

  1. bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und

  2. nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.

Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Pläne zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude. Diese nationalen Pläne können nach Gebäudekategorien differenzierte Zielvorgaben enthalten.

Die EU-Gebäuderichtlinie definiert ein Niedrigstenergiegebäude als „ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist.

Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden“.

GEG 2020

§ 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe von Absatz 2 zu errichten.

(2) Das Gebäude ist so zu errichten, dass

  1. der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für eingebaute Beleuchtung, den jeweiligen Höchstwert nicht überschreitet, der sich nach § 15 ( Wohngebäude 55% des Referenzgebäudes ) oder § 18 ( Nichtwohngebäude  55% des Referenzgebäudes )

  2. ergibt,

  3. Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und

  4. der Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 45 gedeckt wird.

(3) Die Anforderungen an die Errichtung von einem Gebäude nach diesem Gesetz finden keine Anwendung, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz, zum Arbeitsschutz oder zum Schutz der Gesundheit entgegensteht.

(4) Bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude ist die Anforderung nach Absatz 2 Nummer 3 nicht für Gebäudezonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe anzuwenden, die durch dezentrale Gebläse oder Strahlungsheizungen beheizt werden.

(5) Die Anforderung nach Absatz 2 Nummer 3 ist nicht auf ein Gebäude, das der Landesverteidigung dient, anzuwenden, soweit ihre Erfüllung der Art und dem Hauptzweck der Landesverteidigung entgegensteht.

Deutschland definiert ein Niedrigstenergiegebäude nur über eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs auf das Niveau eines Effizienzhauses 55. Bei der Gebäudehülle bleibt alles beim alten.

Dies ist umso erstaunlicher, wenn man das Agieren der aktuellen Regierung sieht. Mit der Begründung “ der Effizienzhausstandard 55 sei gelebte Baupraxis“ hat man die Förderung für das Effizienzhaus 55 eingestellt. 

Mit der Verschärfung des GEG hat die selbe Regierung gezeigt dass dem nicht so ist. Die Gebäudehülle hat man auf dem nicht auf das Niveau des EFH 55 reduziert.

EFH 40 plus

Energieberatung

Ziel

Entscheidungsgrundlage für die wahrscheinlich größte Investition im Leben der Kunden liefern.

Randbedingungen/Vorgaben

  • Wer nach dem 31.12.2020 Gebäude errichtet, ….. muss Niedrigstenergiegebäude bauen (Energieeinsparungsgesetz – EnEG 04.07.2013)
  • Sommerlicher Wärmeschutz ist den Bauherren wichtig
  • Bauherren wollen nachhaltig bauen
  • „Unser Haus soll nicht schon bald veraltet sein.“
  • EnEV 2013 entspricht in etwa KfW Effizienzhaus 70

Variante 1

Wir setzten die Planung des Architekten 1:1 um.

Überlegungen:

  • Ein Wärmedämmverbundsystem(WDVS) im Neubau ist unter der Prämisse maximaler Wohnraum angezeigt.
  • Der Unterhalt eines WDVS ist im Vergleich zur Massivbauweise höher.
  • Fundamente sind kostengünstiger, jedoch schlechter zu dämmen.
  • Eine bewehrte Bodenplatte verhindert Setzrisse und ist einfacher zu dämmen. 

 

Entscheidung der Bauherren:

  • Wir bauen mit 42 cm Wandstärke wie geplant, jedoch monolithisch
  • Keine Fundamente sondern eine bewehrte Bodenplatte
  • Wir halten möglichst die Details des Ziegelherstellers ein um kostengünstig die Wärmebrücken detailliert berechnen zu können
  • Es wird eine Wärmepumpe eingebaut
  • Lüftung wollen wir nicht
  • Fussbodenheizung wird gewünscht

 

Ergebnis der ersten Berechnung:

Wir erreichen ein Effizienzhaus 55, sind nahe an einem Effizienzhaus 40

Variante 2

Fragestellungen

  • Was müssen wir tun, um ein Effizienzhaus 40 zu erreichen?
  • Wo können wir optimieren?

 

Lösung:

 Wir erreichen ein Effizienzhaus 40, wenn wir

  • die Bodenplatte stärker dämmen
  • die Außenwände statt 42 cm in 49 cm planen
  • ca. 4,5 m2 Wohnraum „opfern“
  • den Dachstuhl besser dämmen
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen

 

Wir erreichen eine 100% höhere Förderung, wenn wir

  • statt einer Wohneinheit  zwei Wohneinheiten planen

Für die KfW sind Wohneinheiten in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).

 Im Dachgeschoss fehlt lediglich eine Küche/Kochnische.

Finale Entscheidung der Bauherrn:

 

  • Effizienzhaus 40 plus wird geplant und beantragt
    (Plan B: aus Kostengründen wird nur ein Effizienzhaus 40 umgesetzt)
  • 49 cm monolithisches Mauerwerk
  • Dachstuhl 10 cm mehr Dämmung
  • Dämmung unter der Bodenplatte dicker
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung wird eingebaut

EFH 40 plus

Technische Mindestanforderungen

Der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus 40 plus“ wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten.

 

Der Nachweis des energetischen Standards „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ erfolgt über eine Energiebedarfsberechnung.

Mittels dieser wird das geplante Gebäude mit einem virtuellen Referenzgebäude verglichen. Die Ausführung (Bauteile, Haustechnik) des Referenzgebäudes ist in der Energieeinsparverordnung jetzt Gebeäudeenergiegesetz festgelegt.

Zusätzliche Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface

Lüftung

  • Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss einen Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80% aufweisen.

  • Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in der DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für die gesamte bilanzierte Gebäudenutzfläche sicher zu stellen.

  • Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden.

  • Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist mit n50 ≤ 1,5 h-1 messtechnisch nachzuweisen
    (Empfehlung: n50 ≤ 0,6 h-1).
  •  

Strom

  • Der in der Bilanz anrechenbare Strom aus erneuerbaren Energien muss auf dem Grundstück im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude oder dessen Nebenbauwerken (Garage, Carport, Schuppen etc.) erzeugt werden.
    Das sind z.B. Strom aus Photovoltaikanlagen oder kleinen Windkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

  • Der am Gebäude oder dessen Nebengebäuden erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden.
    Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein.
    Zwischen Erzeugern, Speichern und Verbrauchern (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte) muss eine physische Verbindung bestehen.

  • Bei netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen ist die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt auf 60% der installierten Leistung zu begrenzen.

  • Der jährliche zu erzeugende Stromertrag ist in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten und der Gebäudenutzfläche zu bestimmen und beträgt mindestens die Summe aus 500 kWh/a je Wohneinheit und 10 kWh/(m²·a) bezogen auf die Gebäudenutzfläche.
    Der Stromertrag der stromerzeugenden Anlage muss nach DIN V 18599:2011-12 und den weiteren Maßgaben des § 5 EnEV bilanziert werden. 

  • Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe mindestens eine nutzbare Speicherkapazität aufweisen, die der Leistung der stromerzeugenden Anlage (z. B. Peakleistung Ppk der Photovoltaikanlage) multipliziert mit einer Stunde entspricht.
    Als Bemessungsgrundlage gilt dabei die Leistung, die zur Sicherstellung des geforderten Mindestertrags der stromerzeugenden Anlage für das Effizienzhaus 40 Plus erforderlich ist.
    Bei netzeinspeisenden, stromerzeugenden Anlagen muss diese und der Speicher über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung verfügen.

  • Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und ein Nachweis darüber vorzulegen (Fachunternehmererklärung).
    Alternativ kann die Bestätigung durch die geeignete Fachkraft auf Basis des Photovoltaik-Speicherpasses („Speicherpass“) erfolgen.

EFH 40 plus

Gebäudehülle

Für den Transmissionswärmeverlust H’T ist die energetische Qualität und die Luftdichtheit der Gebäudehülle entscheidend.

Luftdichtheit

Hier ein Auszug aus dem Forschungsbericht „Bewertung von Fehlstellen in Luftdichtheitsebenen – Handlungsempfehlung für Baupraktiker“ des Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.)

Rechtliche Bewertung:

… Die Wärmeschutzverordnung 1995 war damit die „ordnungsrechtliche Geburtsstunde“ der Luftdichtheitsebene von Gebäudehüllen in Deutschland (vgl. zur Gesetzgebungsgeschichte und m. w. Nachw. eingehend Köpcke 2012, 115-120). Seither gilt: Luftdicht ist Pflicht.
Trotzdem gibt es in den Bauämtern keine Luftdichtheitspolizei. Der Staat hat die Kontrolle dieser Pflicht nämlich faktisch ins Privatrecht delegiert: Weil § 6 Abs. 1 S. 1 EnEV zwingendes Bauordnungsrecht ist, wäre jedes Gebäude, das unter Verstoß gegen diese Vorschrift ausgeführt würde, zivilrechtlich mangelhaft.

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Erwähnung gehören die Anforderungen der EnEV zur Sollbeschaffenheit einer Werkleistung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2015, Az. 22 U 57/15; OLG Brandenburg, Urt. v. 02.10.2008, Az. 12 U 92/08). Das gilt kauf- und mietrechtlich gleichermaßen. …

Der Feinschliff der Gebäudehülle wurde in einem Abstimmmungsmeeting beim Bauzentrum Kuhn vollzogen.

Mit allen an der Ausführung des Rohbaus beteiligten Firmen wurden unter der Abwägung von Kosten / Nutzen von den Bauherren die finalen Entscheidungen getroffen.

 

Ausführung der Gebäudehülle

Ergebnisse des Abstimmungsgespräch

  • Dämmung der Bodenplatte
    Schaumglasschotter unter der Platte statt XPS
    – Kosten (Arbeit / Material) identisch. Schaumglas ist nachhaltiger und langlebiger.

  • Außenmauerwerk 49cm Ziegel perlitegefüllt

  • hochwärmegedämmte Ziegelrollo-/raffstorenkästen

  • Dämmung im Dach aus Holzfaserdämmstoff
    – Aufdach- und Zwischensparrendämmung als Einblasdämmung

  • Dachaufbau vom Hersteller der Dampfsperre freigegeben  

Nachfolgend werden die Mehrkosten für das Gebäude dem Baufortschritt folgend dargestellt.

Bodenplatte

EnEV/GEG

EFH 40

Die Dämmung auf der Bodenplatte war so nicht geplant. 
Um Installationen auf der Bodenplatte auszugleichen wurde hier mehr als geplant eingebaut.

Mehrung EFH 40

Außenwände

EnEV/GEG

EFH 40

Im Objekt wurde die Wandstärke von 42 cm auf 49 cm geändert.

Dadurch wurden gegenüber dem Plan des Architekten ca. 4,5 m2 Wohnfläche „geopfert“.

Quelle: Main-Echo Bianca Löbbert

Mehrung EFH 40

Dach

EnEV/GEG

EFH 40

Beim Dach wurde der sommerliche Wärmeschutz aus Komfortgründen von den Bauherren, neben den nachhaltigen Baustoffen als wichtig erachtet.
Die gewählte Ausführung erfüllt diese Anforderung sehr gut.

Die gewählte Konstruktion funktioniert im Sommer und im Winter! 

Im Sommer bleibt die Wärme in der Masse der Dämmung.
Nachts wird diese wieder an die Umwelt abgegeben.
In der Dachwohnung ist es auch im Sommer angenehm kühl. 

Mehrung EFH 40

Im Bild das Dach mit Holzfaserdämmung ausgeblasen und mit einer feuchtevariablen Folie versehen.

Fenster

Quelle: Fenster-Paul GmbH, Marktheidenfeld / Fotostudio Schwab, Remlingen

Fenster 3fach ausgeführt nach EnEV 2016 Uw=0,98 W/(m2K)

Im Objekt verbaut Uw=0,77 W/(m2K)

Diese wurden von einem örtlichen Fensterbauer aus heimischem Holz mit einer Aluschale bestellt.
Besonderer Wert wurde auf den luftdichten und wärmebrückenfreien Einbau gelegt.

Leibungen und Brüstungen waren mit einem Glattstrich versehen. Multifunktionsbänder in den vorgeshenen Toleranzen verbaut, Verklotzungen abgeklebt. Ecken und Kabeldruchführungen für den Sonnnenschutz zusätzlich abgedichtet.

Durch den hohen Wärmedämmwert der 3-fach Verglasung ist es unter bestimmten Witterungsbedingungen möglich, dass die Fensterscheibe außen beschlägt oder vereist.  Dies ist kein Mangel sondern ein Nachweis der besonders guten Qualität der Verglasung.

Dachfenster

Es wurden Fenster mit einem U-Wert für das gesamte Fenster von UW 0,80 W/m²K eingebaut.

Haustüre

Hier wurde eine Türe mit einem UD-Wert von 1,0 W/m²K eingebaut.

Mehrung EFH 40

EFH 40 plus

Haustechnik

Zur optimalen Eigenstromnutzung gibt das Energiemanagement des Batteriespeichers über den Smart Grid-Ready-Eingang die Betriebsmodi der Wärmepumpe vor:

  • so viel wie möglich heizen
  • bevorzugter Wärmepumpenbetrieb mit erhöhten Solltemperaturen des Speichers
  • Normalbetrieb
  • Wärmepumpe aus

Lüftung

Quelle: Stiebel Eltron

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. 

Am Anfang der Planung wollten die Bauherren auf die Lüftungsanlage verzichten.
Ein durchaus übliches Verhalten. 

Rechtsrahmen

Anerkannte Regeln der Technik

„Anerkannte technische Regeln sind diejenigen Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben.“  
Die Regeln der Technik müssen nicht schriftlich festgelegt sein, diese gelten als Soll-Zustand einer vertraglichen Leistung.

Für die anerkannten Regeln der Technik gibt es kein Regelwerk, in dem sie alle zusammengefasst dargestellt werden. Beschrieben sind die anerkannten Regeln der Technik unter anderem in

  • DIN VDE-Bestimmungen
  • DIN-Normen
  • VDE und VDI-Richtlinien
  • EN-Normen (europaweite Regeln)
  • ISO-Normen (internationale Normen)
  • Teil C der VOB

Entspricht die vertragliche Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik, so besteht in der Regel ein Mangel.

EneV 2013

Diese war zum Zeitpunkt des Bauantrags gültig.

KfW Technische Mindestanforderungen

Luftdichtheitstest

Messtechnischer Nachweis der Luftdichtigkeit des gesamten Gebäudes.

Berechnung nach DIN 1946-6

Die Norm unterscheidet vier Lüftungsstufen

  • Lüftung zum Feuchteschutz
    Diese Lüftungsstufe soll eine ausreichende Lüftung des Gebäudes in Abhängigkeit des jeweiligen Wärmeschutzniveaus gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von Bauschäden durch Feuchtigkeit auch bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner und reduzierten Feuchtelasten.
    Diese Stufe muss dauerhaft und nutzerunabhängig sicher gestellt werden.

  • Reduzierte Lüftung
    Auch diese Stufe ist weitestgehend nutzerunabhängig. Hier soll gewährleistet werden, dass bei kurzfristiger Abwesenheit der Bewohner (Arbeit etc.) der hygienische Mindeststandard und Bautenschutz erfüllt wird.

  • Nennlüftung
    Bei normaler Nutzung der Wohnung beschreibt die Nennlüftung die notwendige Luftzufuhr zur Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Standards sowie zum Bautenschutz. Die Nennlüftung kann den Bewohner durch Fensterlüftung teilweise aktiv mit einbeziehen.

  • Intensivlüftung
    Durch die Intensivlüftung sollen Lastspitzen durch Kochen, Waschen etc. abgebaut werden. Auch hier kann der Nutzer mit aktiver Fensterlüftung mit eingerechnet werden

 

Ergebnis dr Berechnung:
37,8 m3 Luft fehlen diesem Gebäude dauerhaft um den Feuchteschutz sicherzustellen!

Eine Lüftungstechnische Maßnahme ist zwingend erforderlich!

Einfluss der Lüftung in der (Norm-) Energiebedarfsberechnung:

15,4 kWh/m2a Nutzenergiebedarf für die Heizung werden eingespart bei einem Aufwand von 3 kWh/m2a.

Einfluss auf die Förderung

Ohne Lüftung mit Wärmerückgewinnung würde bei diesem Gebäude der Effizienzbonus im bayr. 10000 Häuserprogramm um 9000 € geringer ausfallen.

Luftverteilung

Über Lüftungsrundrohre die unter der abgehängten Decke verlegt wurden, erfolgt die Luftverteilung.

Heizung

Hier hatten sich die Bauherren im Vorfeld für ein Integralgerät (Wärmepumpe und Lüftung kombiniert) ohne Invertertechnik entschieden.

Im Laufe der Fachplanung wurde auf eine modulierende Wärmepumpe gewechselt.

Energiebedarfe

Inverterwärmepumpe Stiebel Eltron LWZ 504

Mittels Invertertechnologie wird die Drehzahl des Kompressors an den Wärmebedarf angepasst. Die Temperatur im Sekundärkreis der Wärmepumpe, an den der Pufferspeicher angeschlossen ist wird verändert. 

Da Wärmepumpen bei niedrigen Drehzahlen effektiver arbeiten als bei hohen, sind Inverterwärmepumpen effizienter.

Quelle: Stiebel Eltron

Im Fraunhofer ISE-Feldtest zeigen leistungsgeregelte Wärmepumpen überdurchschnittliche Arbeitszahlen.

Unterschied EnEV(GEG) / KfW 40 plus

Um den Vergleich für Sie transparent zu machen, habe ich zwei Ansätze gewählt. 

Variante Wärmepumpe

Das EnEV Gebäude hat einen erheblich höheren Heizwärmebedarf.
Deshalb ist im EnEV-Gebäude die Wärmepumpe teurer.
Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung wäre mit 2.515 € zu veranschlagen.

 Ein EnEV-Gebäudes ist genauso luftdicht wie ein KfW-Effizienzhaus 40 plus! 
Gebäude dieser Qualität ohne lüftungstechnische Maßnahme zu bauen entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik und stellt einen Baumangel dar.

Variante Gasbrennwert mit Solarthermie

Es ist davon auszugehen, das diese Kombination in einem EnEV-Gebäude mindestens soviel kostet, wie die eingesetzte Lüftungswärmepumpe.

Heizwärmeübergabe

In Verbindung mit der eingebauten Heiz-und Kühldecke ist dieses System hocheffizient.

Argumente der Beteiligten während der Entscheidungsphase

Heizungsbauer

  • Fussbodenheizung ist billiger 

Energieberater

  • Deckenheizung ist effizienter

 

Begründung

  • Bauphysik
    – geringere Vorlauftemperatur- Fußboden wird statt 35 Grad nur 20 Grad warm
    – 15 Kelvin geringere Wärme am Boden; weniger Verluste nach außen
    – höherer Strahlungsanteil, dadurch energiesparender bei großen Fensterflächen
    – schneller, da wenig Masse im System
    – Kühlleistung der Decke ist höher
      Luftdichte ist temperaturabhängig; kalte Luft ist schwerer als warme
    – kein Einfluss des Bodenbelags
    – geringe Staubverwirbelung (Chill-Effekt)

Entscheidung

  • Heiz-/Kühldecke wird eingebaut
  • statt der geplanten Wärmepumpe wird eine Drehzahlgeregelte Inverterwärmepumpe eingebaut

    – höhere Lebensdauer (Wärmepumpe läuft selten unter Volllast)
    – kürzere Anlaufkurve der Wärmepumpe
    – ein Bruchteil der üblichen Anlaufströme (3-6 A)
    – hohe Laufruhe
    – höhere Jahresarbeitszahl

Photovoltaik

Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus:

  • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien. 
  • Der in der Bilanz anrechenbare Strom aus erneuerbaren Energien muss auf dem Grundstück im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt werden. 
  • Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher).
  • Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface.
  • Der am Gebäude erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden.
    Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein.
  • Zwischen Erzeugern, Speichern und Verbrauchern (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte) muss eine physische Verbindung bestehen.
  • Bei netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen ist die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen.

Bedarf vs. Ertrag

Bedarf und Ertrag sind antizyklisch.

Eigenverbrauchsoptimierung

Vorteile:

  • Eigenstromnutzung
  • keine Kosten für 2.Zähler

Nachteil:

  • höhere Stromkosten

Die Mehrkosten eines 2. (Heizstrom-) Zählers sind bei diese Gebäude etwa so hoch wie die Mehrkosten des Stromes für die Heizung (ohne Brauchwasser).
Durch die Eigenstromnutzung ist dieses Modell für den Bauherrn günstiger!

Dieses Gebäude hat einen Heizwärmebedarf von 11,3 kWh/(m2a).

Dies ist eine erste Näherung für das Gebäude. 

ca. 2600 kWh können in das Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung beträgt 12,50 Cent/kWh.

Smart-Grid Nutzung

Wärmepumpe und PV-Speicher sind SG-Ready. Über die SG-Schnittstelle erfährt die Wärmepumpe, wenn eigenerzeugter Stromüberschuss vorhanden ist.

Die Wärmepumpe wird eingeschalten. Die Temperaturen im Brauchwasser-und Heizungspufferspeicher werden in dieser Zeit erhöht

EFH40 plus

Mehraufwand

Infos zur Ermittlung des Mehraufwands

EnEV 2013

Ein Kernelement der Novellierung der EnEV ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Diese Neubaustandards sind ein notwendiger, wirtschaftlich vertretbarer Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäude.

Seit 01.01.2016 somit

Bezogen auf die Gebäudehülle wurden die Mehrkosten zwischen diesen Anforderungen und dem realisierten KfW-Effizienzhaus 40 verglichen.

EFH40 plus

Nutzen

Energiebedarf

Eigenstromnutzung / Netzeinspeisung

Eigenstrom
52.010 kWh in 10 Jahren x 0,250 € = 13.002,50 € 
Einspeisevergütung (EEG)
26.030 kWh in 10 Jahren x 0,125 € =   3.305,81 €

 

In 10 Jahren spart ein KfW-Effizienzhaus 40 plus nach der Normberechnung

  •    1.740     € Heizung (bereinigt um die Eigenstromerzeugung)
  • 16.308,31 € Strom  

Die Berechnung erfolgte ohne Berücksichtigung eventueller Energiepreissteigerungen. 

Durch die hohe energetische Qualität der Gebäudehülle ist die Einsparung an Energie für die Heizwärme und Warmwasser während der gesamten Lebenszeit des Gebäudes gegeben. 

Bei der PV-Anlage ist von 30 Jahren,  beim PV-Speicher von 20 Jahren Lebens- /Nutzungsdauer auszugehen.  

 

Was ihnen die weiteren Vorteile des Gebäudes wert sind müssen Sie selbst entscheiden

  • hoher sommerlicher Wärmeschutz
  • kontinuierlicher hygienischer Luftwechsel; immer frische Luft
  • geringe Schadstoffbelastung im Gebäude
  • minimalste Staubverwirbelung durch die Strahlungsheizung (Chill-Effekt der Deckenheizung)
  • sehr gute  thermische Behaglichkeit durch nahezu homogenen Oberflächentemperaturen
  • Kühlung im Sommer mit 100% erneuerbarer Energie möglich
  • nachhaltige Bauweise 
  • hohe Unabhängigkeit von Energiepreissteigerungen
  • zukunftssichere Bauweise

EFH40 plus

Förderungen

KfW Energieeffizient Bauen (153) Kredit

Kreditsumme 200.000€
(100.000 € je Wohneinheit)

 

Marktüblicher Zins (16.12.2016) 

KfW- Vorteil 22.268 € x 2 (Wohneinheiten) = 44.536 €

KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung (431)

Die Baubegleitung wird bei diesem Gebäude mit 4.000 € durch die KfW gefördert.

In der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung bleibt diese Förderung unberücksichtigt. 

KfW Erneuerbare Energien Speicher (275)

PV-Anlage:                  7,5 kWp
Speicher   :               12,0 kWh
Darlehenshöhe:          28.248 €

Tilgungszuschuss       4.500 €
Zinsvorteil                  1.573 €1)

 1)
 vgl. mit marküblichen Zins von 1,71%

BAFA Marktanreizprogramm

Zuschuss 2.000 €

10.000 Häuserprogramm Bayern

  • Die Anforderung Neubau mindesten Effizienzhaus-Niveau 55 ist erfüllt
  • Als Technikkomponente erfüllt die für das KfW-Effizienzhaus 40 plus so wie so notwendige PV-Anlage mit Speicher die Fördervoraussetzungen des 10.000 Häuserprogramms.

Bayern fördert nicht die PV-Anlage an sich, sondern die „nichteingespeiste Leistung“, also die Kappung bei 30 bzw. 50 % der installierten Leistung bzw. die Nichteinspeisung des Überschusses durch Speicherung oder Eigenverbrauch.

Die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom der PV-Anlage beträgt 12,31 Cent/kWh.
Der Speicher wird zusätzlich über die KfW im Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“  gefördert.

Mit der im KfW-Effizienzhaus 40 plus so wie so erforderlichen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreichen wir ein 1,5 Liter Haus.

 

Zuschuss 26.000 €

 

Dieser Zuschuss war während der Planungsphase nicht bekannt!

 

Die bay. Staatsregierung hat die Förderung im Neubau eingestellt.

Förderung Stadt Marktheidenfeld

Seit 01.01.2016 gewährt die Stadt Marktheidenfeld für den Bau von Niedrigstenergiehäusern (KfW – Effizienzhaus 40, Passivhaus oder besser) pauschal 10.000 € als Zuschuss. Nachdem dieser Zuschuss bekannt wurde, hätte der Bauantrag programmkonform geändert werden können. Diese Möglichkeit wurde von den Bauherrn verworfen. 

Auf diese Förderung haben die Bauherren bewusst verzichtet.

Summe aller Förderungen

EFH40 plus

Zusammenfassung

Lebenzyklusbetrachtung

20% Baukosten; 80% Nutzungskosten

Kosten/Nutzen

Vorteile

  • geringe Energiekosten im gesamten Nutzungszeitraum ihrer Immobilie
    – minimale Abhängigkeit von Energiekostensteigerungen
  • hoher Autarkiegrad
    – hoher Eigenverbrauch
  • sehr guter Wohnkomfort, hohe Wohnqualität
    – sommerlicher Wärmeschutz
    – Behaglichkeit
    – Wohnklima
  • Werthaltigkeit der Immobilie gegeben
    – schon heute ein Niedrigstenergiegebäude errichtet

Nachteile

  • höhere Anschaffungskosten
    – Banken haben ggf. ein Problem bezüglich ihrer Bonität
  • minimal geringerer Wohnraum

In der Presse

Über das Gebäude wird von der Main-Echo Lokalredaktion Marktheidenfeld regelmäßig berichtet. 

19.05.2016

02.06.2016

19.08.2016

07.10.2016

30.11.2016

Berliner Energietage

Auf der Leitveranstaltung der Energiewende in Deutschland, den Berliner Energietagen wurde das Gebäude in einer Veranstaltung des GIH Bundesverbandes vorgestellt.

Über 100 Fachleute verfolgten den Vortrag vor Ort und Online im Internet.

Im Nachgang wurden weitere Informationen am Stand des GIH Bundesverbandes eingeholt.

Das beste kommt zum Schluss

Der Schwiegervater war vom EFH40 plus am Anfang nicht überzeugt. Eines Tages kam er zu uns ins Büro und sagte: „Wenn ich nicht so alt wäre, würde ich genauso bauen wie meine Tochter!“