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Fenster / Türen

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Wissenswertes zum Thema

Förderung

Was wird gefördert, wer fördert, ....

Recht

Vorschriften, Verordnungen, ...

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Fenster sind heute so gut, dass Sie sich direkt davor setzen können.
Maximilian Leppig
Energieberater

Fenster / Türen

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Anforderungen an ein Fenster

  • Kälteschutz im Winter
  • Wärmeschutz im Sommer
  • Schallschutz
  • Schutz vor Feuchte und Zugluft
  • Einbruchschutz

Fenster und Türen sind ihre Öffnungen zur Außenwelt und sowohl an der Fassade als auch im Raum gestalterische Elemente.

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Technik

Der UW-Wert spiegelt die wärmetechnische Qualität eines Fensters wieder. Dieser ergibt sich aus der Bewertung und Bestimmung der Einzeldaten von

  • Rahmenprofil (Uf-Wert)
  • Verglasung (Ug-Wert) und dem
  • längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizient des Abstandhalterprofils der Isolierverglasung (ψ-Wert).

Der Wärmedurchgangskoeffizient für Fenster und Fenstertüren Uw wird in der Regel in der Normfenstergröße 1,23 m x 1,48 m errechnet. 

Den wärmetechnisch größten Einfluss auf den UW-Wert des Fensters nimmt wegen des großen Flächenanteils die Verglasung ein. 

Der g-Wert zeigt an, wie viel Solarenergie durch die Scheibe durchgelassen wird. 

Quelle: Internorm

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Rahmenprofile

Neben dem Wärmeschutz spielt das Aussehen, die Wetterfestigkeit und der erforderliche Pflegeaufwand eine Rolle bei der Auswahl des Rahmenmaterials.
Welches Material unter ökologischen Gesichtspunkten besonders empfehlenswert ist, wurde in verschiedenen Studien untersucht.

Einen Sieger gab es nicht, jedoch ist festzustellen:
  • Zur Herstellung von Kunststoff- und Aluminiumrahmen werden fossile Rohstoffe und viel Energie benötigt.
  • Holz ist hier nachwachsender Rohstoff im Vorteil, solange Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. 

Wichtiger als die Wahl des Rahmenmaterials ist die Kombination mit den richtigen Gläsern und die fachgerechte Montage.
Nur durch den energetisch optimalen Einbau der Fenster wird der maximale Energieeinspareffekt erreicht.

Holzfensterrahmen

Quelle: Fenster Paul GmbH

Der nachwachsende, natürlichen Rohstoff Holz  bietet einen sehr guten Wärmeschutz.

Der Nachteil: Viele Hölzer sind nur witterungsbeständig, wenn sie regelmäßig
gestrichen werden – je nach Anstrich und Holz alle drei bis zehn Jahre.

68 mm Rahmenprofile erreichen Uf-Werte von 1,3 W/m2K.

Der Trend geht jedoch zu größeren Profiltiefen.

Die Verwendung von thermisch getrennten oder außenliegenden Regenschutzschienen
kann das betreffende Profil im Vergleich zu thermisch ungetrennten Schienen bis zu 0,3 W/m2K verbessern.

Holz-Aluminiumrahmen

Quelle: Fenster Paul GmbH

Dieses Rahmenprofil verbindet die guten Eigenschaften der beiden Materialien.
Innenseitig sorgt behagliches Holz für eine wohnliche Atmosphäre.

Außen schützen Aluminium-Profile dauerhaft vor allen Witterungsbedingungen.

Ein Renovierungsanstrich ist nicht mehr nötig.

U-Werte sind mit Holzrahmen vergleichbar.

Verbundrahmen

Quelle: Variotec

Um sehr gute Uf-Werte zwischen 0,6 und 0,8W/m2K zu erreichen kombiniert man beispielsweise Holz oder Kunststoff mit zusätzlicher Dämmung aus Kork, Polyurethanschaum (PU) oder Zellulose.

Man muss für die aufwändige Herstellung mit bis zu 70 % Aufpreis auf die jeweilige Normalausführung rechnen.

Kunststoffrahmen

Quelle: Salamander SIP

Kunststoffrahmen, zumeist aus PVC, werden vor allem wegen des geringen Pflegeaufwands (kein Anstrich nötig, gelegentliches Abwaschen reicht) und
des etwas niedrigeren Preises geschätzt.

Aktuell sind Fünfkammerprofile wärmetechnischer Standard. Mit einer klassischen Stahlaussteifung und einer Anschlagdichtung können Uf-Werte von 1,3 W/m2K erreicht werden.

Neben wärmetechnisch optimierten oder getrennten Stahlaussteifungen geht der Trend zu Konstruktionen ohne Stahlaussteifung.

Metallrahmen

Aluminiumrahmen sind witterungsbeständig und praktisch wartungsfrei.

Rahmenprofile mit einer Ansichtsbreite von ca. 100 mm in Verbindung mit einer wärmetechnisch optimierten Mitteldichtung können Wärmedurchgangskoeffizienten von Uf = 1,4 W/m2K erreichen.

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Isolierverglasung

Isolierglas bezeichnet ein Mehrscheiben-Isolierglas, das eine komplexe und funktionelle Verglasungseinheit darstellt. Es besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die durch einen hermetisch abgeschlossenen Scheibenzwischenraum (SZR, auch LZR – Luftzwischenraum genannt, meist 8 bis 16 mm) getrennt sind und nur durch den Randverbund zusammengehalten werden.

Die wesentliche Eigenschaft von Glas ist seine Lichtdurchlässigkeit im für den Menschen optisch sichtbaren Spektralbereich.

Die Anforderungen dem GEG lassen sich noch mit Zweifachverglasung und optimierten Rahmenprofilen (Uf-Wert 1,3 W/m2K) erreichen.

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Abstandhalter

Der Abstandhalter ist das wesentliche Teil des Randverbundes von Isolierglas.

Mit Trockenmittel gefüllte Hohlprofile nehmen die im Scheibenzwischenraum enthaltene Restfeuchtigkeit auf. Weiter sorgen diese dafür, dass sich das Edelgas zwischen den Scheiben nicht verflüchtigt. 

Abstandhalter werden aus Aluminium, Edelstahl und/oder Kunststoff gefertigt. Meist werden Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit verwendet.

Durch die „warme Kante“ , verbessert sich der UW-Wert des gesamten Fensters um etwa 0,1 W/(m²K).

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Energieströme

Der Einfluss des U-Werts für das gesamte Fenster lässt sich sehr gut an folgendem Beispiel erkennen.

Annahmen:

  • „Normfenster“ 1,23m x 1,48m
  • Temperaturdifferenz von 32°C (Innen 20oC, Außen -12oC)
  • Wärmeverluste wie über den Wandanschluss unberücksichtigt

 

  1. Fenster UW-Wert von 1,3 W/m2K
    Wärmeverlust 76 Watt
    Somit müssten, ohne Berücksichtigung der übrigen Wandflächen, 76 Watt permanent nachgeheizt werden, um die Raumlufttemperatur konstant zu halten.

  2. Fenster UW-Wert von 0,9 W/m2K
    Wärmeverlust 52 Watt
    Dieses Fenster spart bei gleichen Randbedingungen somit 24 Watt Heizenergie.

Unter der Annahme des deutschen Normklimas ließen sich bei einem Haus mit 40 m2 Fensterfläche pro Jahr ca. 200 Liter Erdöl sparen.

Bei klarem Himmel beträgt die Strahlungsleistung der Sonne bei einem senkrechten Strahlungswinkel ca. 1000 W/m2.

Ein „Normfenster“ mit einem Energiedurchlassgrad g von 0,61 (61%)  kann somit einen maximalen Energieeintrag von ca. 750 W erreichen.

Der Energieeintrag durch solaren Zugewinn kann also im Vergleich zum Wärmeverlust des Fensters um  ein Vielfaches höher liegen.

Moderne Fenster mit Dreifachverglasung bringen auf der Süd-, Ost und Westseite spürbare Gewinne, die die Wärmeverluste überwiegen und so den Heizwärmebedarf des Gebäudes verringern. 

Im Winter sind hohe solare Zugewinne durchaus wünschenswert.

Im Sommer sind solare Zugewinne nachteilig, diese erhöhen die Raumtemperatur.

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Solare Gewinne

Quelle: window.de

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Wärmeverluste durch den Baukörperanschluss

Quelle: Passivhausinstitut (PHI) Darmstadt

Beim Einbau eines Fensters in ein Gebäude ist entsteht im Übergangsbereich zur Außenwand eine Wärmebrücke. Der Energieverlust über diese Wärmebrücke wird über den ψ-Wert angegeben.

Wärmetechnisch optimierte Baukörperanschlüsse, beispielsweise bei der Überdämmung des Blendrahmens oder der Einbau in die Dämmebene wirken sich bauphysikalisch und energetisch positiv aus.
 
links Einbau in der Dämmebene, rechts in der bündig in der Laibung.

Unter Berücksichtigung des Aufwandes ist die optimale Einbausituation die Rückseite des Blendrahmens mit der Außenkante des Mauerwerks bündig zu setzen.

Bei monolithischen Wandaufbauten sollte die Einbauposition im mittleren Drittel der Wand liegen.

Für den gesamten Wärmeverlust der Außenhülle ist Einbaulage des Fensters nicht vernachlässigbar. Üblicherweise werden Fenster meist außenbündig oder noch weiter innen in der gemauerten Wand montiert. Unter wärmetechnischen Gesichtspunkten ist der Einbau in der Dämmebene und ein möglichst weit überdämmter  Blendrahmen optimal. 

Anforderungen an die Baukörperanschlüsse sollten berücksichtigt und Wärmebrücken vermieden werden. Die Tauwasserfreiheit bzw. die inneren Oberflächentemperaturen im Bereich des Anschlusses sind gemäß DIN 4108-2 nachzuweisen. Durch einen geplanten und optimierten Einbau können in der Altbaumodernisierung ausreichend hohe Innenoberflächentemperaturen erreicht werden. Dies vermeidet die Schimmelbildung.

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Einbaulage optimieren

Quelle: Passivhausinstitut (PHI) Darmstadt

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Anschlussfugen

Quelle: Illbruck

Sanierung:

Einschaliges Mauerwerk mit Putz außen und innen mit Glattstrich, Fenster stumpf, mittig Laibung

  • Die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren beschreibt in ihrem „Leitfaden zur Montage“ die Grundlagen und die Ausführung für die Baukörperanschlussausbildung von Fenstern und Haustüren. 

    Im konstruktiven wie im bauphysikalischen Bereich des Leitfadens werden die notwendigen technischen Details beschrieben. Nur so kann die Nutzungsdauer der Fenster und Haustüren langfristig gesichert werden. Mit einem Einbau nach den Vorgaben des Leitfadens zur Montage werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt.

    Aus diesem Leitfaden resultierte dann in der Folgezeit die irreführende Verwendung von der „RAL-Montage“ als Synonym für eine Montage nach den anerkannten Regeln der Technik.

     Eine „RAL-Montage“ im Sinne des Wortes gibt es nicht.

    Eine Gewähr für die hochwertige Umsetzung dieses Montagestandards durch Schulung der Monteure und unabhängige Überprüfung der Montage können nur Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen für Fenster und Haustüren bieten. Das entspricht auch den Anforderungen des GEG.

    ca. 80% aller Probleme im Zusammenhang von Fenster und Türen werden durch unsachgemäßen Einbau verursacht! 

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RAL Montage

Fenster_RAL_Montage

RAL-Montage Leitfaden

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Türen

Quelle: Westerburg
Alle oben für Fenster genannten Punkte gelten auch für die Türen.

Besondere Beachtung sollte das Türblatt finden.

Durch eine energetisch hochwertige Füllung lassen sich gute U-Werte für die Türe erzielen.

 

Eine thermisch getrennte Bodenschwelle verhindert ebenfalls, dass eine Wärmebrücke in diesem Bereich entsteht.

Neben den umlaufenden Türdichtungen sind Passivhaustüren zusätzlich mit automatischen Dichtungen am Boden ausgerüstet. 

Ein intelligent gesteuerter Sonnenschutz hilft Energie für Heizung, künstliche Beleuchtung und Klimatisierung zu sparen.

Er hat die primäre Aufgabe eine Überhitzung durch ungehinderte Sonneneinstrahlung zu verhindern.

Dringen durch die Fenster Sonnenstrahlen ein, heizt sich die Luft auf und ein Wärmestau entsteht.

Außenliegender Sonnenschutz lässt – intelligent gesteuert – in den warmen Monaten nur noch 5% der Wärmeenergie in den Raum.

In der kalten Jahreszeit lässt er die Sonnenenergie ungehindert in das Gebäude eindringen. 

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Sonnenschutz

Quelle: Warema SE

Sonnenschutz

Beispiele

Quelle: Warema SE
Quelle: Brilux
Quelle: Beck und Heun
Thermisch optimierte Einbausituationen.
 

Bei Dachfenstern ist ein außenliegender Rollladen die beste Lösung. Mit einem 220 V Antrieb könnte dieser problemlos in die Sonnenschutz-Steuerung eingebunden werden.

Quelle: Warema SE
Bei Sonnenschutz mit manuellem Antrieb ermöglichen pfiffige Detaillösungen eine zusätzliche Energieeinsparung.

 

Die thermische Entkoppelung des Antriebsgestänges und eine höhere Luftdichtheit dieser patentierten Gelenklager senken energetische Verluste um bis zu 50 Prozent.

Sonnenschutz

Sonnenschutz-steuerung

Quelle: Warema SE
Am Markt werden sehr gute funkbasierende Nachrüstsysteme angeboten.

Sie benötigen lediglich einen 220 V Anschluss für den Motor. Als Steuerung wird bei Rollläden ein Funk-Aktor in eine Schalterdose  im Innenraum eingebaut.
Bei Raffstoren kann ein Funk-Zwischenstecker in das Vorbauelement eingebaut werden.

Für KNX, den führenden Standard bei smart homes, werden für KNX RF von vielen Herstellern
Optionen angeboten. 
 

Dem Sonnenstand folgend können Räume verdunkelt werden.

Dadurch bleibt ihr Gebäude im Sommer wesentlich kühler. 

Quelle: Becker

Fenster / Türen

Förderungen

Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM)

Quelle: BAFA

Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material
sowie den fachgerechten Einbau.
Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.

Förderfähige Leistungen

  • Notwendige Ausbauarbeiten
  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau und Erneuerung von Toren (bei Wohngebäuden werden Tore ausschließlich dann (als Außentüren) gefördert, wenn sie Teil der thermischen Hüllfläche sind)
  • Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren bzw. deren erstmaliger Einbau
  • Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen sowie von in der Fensterbank integrierten Geräten
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Abdichtung der Fugen
  • Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
  • Einbau neuer bzw. Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
  • Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
  • Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
  • Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
  • Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, wie z. B. absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
  • Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
  • Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile
  • Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
  • Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
  • Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
  • Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
  • Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit gegebenenfalls erforderlichem Aus- und Einbau
  • Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
  • Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen, z. B. Falzdichtung, Lippendichtung
  • Dämmung der Einbaufuge
  • Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
  • Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz sowie Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Starkregen)
  • Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz. Für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bietet z. B. der Verband Fenster und Fassade den Leitfaden „Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz“ unter www.window.de an

 

Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme:

  • Erstmaliger Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden und anderen außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen
  • Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum, wenn die Fenster die jeweiligen Anforderungen an den U-Wert erfüllen
  • Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oderstrahlungsabhängige Steuerung

Hinweis: Bei einer Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme im Rahmen einer Einzelmaßnahme Fenster bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.

Fachplanung und Baubegleitung

Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt (keine Fördermittelberatung, siehe nachfolgende Nummer 8 „Nicht förderfähige Maßnahmen“). Darüber hinaus sind auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen förderfähig. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden

Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung

Mit der Förderung der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden die Leistungen von unabhängigen Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten gefördert. Mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen können die Fördernehmenden neben den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zusätzlich Dritte beauftragen. Die Leistungen Dritter müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen erbracht werden und sind von einer Expertin bzw. einem Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind, auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren und Grundlage für die Förderung. Auch die Expertinnen und Experten können für die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Dritte (Unteraufträge) einsetzen.
Die von den Fördernehmenden oder der Expertin bzw. dem Experten beauftragten Dritten müssen nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein, dürfen aber nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferunternehmen stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fördernehmenden mehr als eine Expertin bzw. einen Experten beauftragen, z. B. jeweils für die Planung und die baubegleitende Umsetzung. Dabei verantwortet eine Expertin bzw. ein Experte den jeweils beauftragten Leistungsumfang. Bei der Beauftragung mehrerer Expertinnen und Experten übernimmt eine Expertin bzw. ein Experte die Bestätigung nach Durchführung bzw. Erstellung und Einreichung des „Technischen Projektnachweises“.

Technische Mindestanforderungen

§ 35c EStG

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

(1) Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung. Energetische Maßnahmen im Sinne des Satzes 1 sind:
  1. Wärmedämmung von Wänden,
  2. Wärmedämmung von Dachflächen,
  3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
  4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  6. Erneuerung der Heizungsanlage,
  7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
  8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung nach Satz 7 sowie die Kosten für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen nach Satz 3 beauftragt worden ist; die tarifliche Einkommensteuer vermindert sich abweichend von Satz 1 um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater. Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden; je begünstigtes Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40 000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung nach Absatz 7 erfüllt sind. Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung nach Absatz 7 dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind.

(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.

(3) Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

(4) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass
 
  1. der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen, und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist und
  2. die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, und auf Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden.
 
(6) Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach Absatz 1 für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Die der Steuerermäßigung nach Absatz 1 zugrunde liegenden Aufwendungen können einheitlich und gesondert festgestellt werden. Die für die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Absatz 1 Nummer 2a der Abgabenordnung geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.
 
(7) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 sowie die Anforderungen an ein Fachunternehmen nach Absatz 1 Satz 6 festzulegen.

Fenster / Türen

Recht

Gebäudeenergiegesetz (GEG)