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Es wird nur gefördert was nicht gefordert wird.
Jürgen Leppig
Geschäftsführer

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Bundesförderung effiziente Gebäude

Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor rücken verstärkt durch die noch hohe Abhängigkeit von Gas und Öl ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Weniger Energie zu verbrauchen ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und mehr Klimaschutz. Neben strengeren ordnungsrechtlichen Vorgaben sind Förderung und Anreize hierbei ein wesentlicher Schlüssel.

Die Bundesregierung hat daher die aktuelle Situation zum Anlass genommen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu zu ordnen. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel sollen zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die Fördereffizienz am höchsten ist, das ist bei Sanierungen der Fall. Außerdem hilft die Sanierungsförderung den Bürgerinnen und Bürgern dabei, langfristig Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.

Mit der Reform in zwei Schritten wird das Ambitionsniveau geförderter Sanierungsmaßnahmen gesteigert und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt. Nach den Änderungen vom Sommer 2022 folgten im Herbst 2022 weitere Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft traten.

Während die systemischen Maßnahmen nur als Kredit über ihre Hausbank/Sparkasse mittels eines KFW-Kredits gefördert werden, erhalten Bürger Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA.

Neubau vs. Sanierung

Die Bundesregierung setzt verständlicherweise den Förderschwerpunkt auf die Sanierung. Jeder in der Sanierung eingesetzte Euro bringt eine höhere Einsparung an CO2 als ein Euro im Neubau.
Unglaubwürdig wird das Regierungshandeln jedoch wenn man den Verlauf der Neubauförderung und das aktuelle GEG beurteilt.

Die Abschaffung des EFH55 in der Neubauförderung wurde damit begründet, dass das EH55 „gelebter Baustandard“ sei, also sowieso nicht schlechter gebaut wird. Im GEG hat man jedoch bewiesen dass das nicht so ist. Dort hat mit die Gebäudehülle nicht auf des EH 55 Niveau verschärft, den Primärenergiebedarf jedoch schon. Manchmal demaskiert man sich doch selbst !

Die Förderung eines EH55 wurde zum 01.02.2022 eingestellt.  

Neubau ab 01.03.2023

Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Quelle: Ökozentrum NRW

Mit der Ampelkoalition wurde wieder ein Bauministerium geschaffen. Somit wurde auch die Zuständigkeit für die Förderung des Neubaus verlagert.
Mit der Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird die Neubauförderung neu geregelt. 

Die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) weiterentwickelt und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude (Errichtung, Betrieb und Rückbau) werden noch stärker fokussiert.

Um diese Werte zu ermitteln und die  Umweltwirkungen sowie den Ressourcenbedarf von Gebäuden bereits in der Planung berücksichtigen zu können, ist eine Ökobilanzierung über den Lebenszyklus des Gebäudes erforderlich. Das Öko-Zentrum NRW entwickelt im Rahmen eines Forschungsprojektes im Förderprogramm „Zukunft Bau“ ein Schulungskonzept und entsprechende Inhalte für eine Schulung zur Ökobilanzierung für Energieberater:innen.

 

 

Sanierung

  • Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)

    Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

  • Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus

    Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt.

  • Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen

    Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft.

  • Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen

    Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

  • Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen

    Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze.

    Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den KfW-Seiten.

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den novellierten Richtlinien. Einen vertieften ersten Überblick verschafft auch diese Übersicht. Die FAQs rund um die BEG finden sie hier.

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