Energieberatung
Energieberater für Baudenkmale
Der Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV 2014 („Energieberater für Baudenkmale“) ist eine besondere Qualifizierung zur Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung im Rahmen des KfW-Programms „Effizienzhaus Denkmal“.
Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, das aufgrund der städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft wird.
Das Denkmalrecht obliegt den Bundesländern.
Während die Definition von Denkmalen eindeutig ist und der Gesetzgebung der Länder folgt, ist der Begriff der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz rechtlich unbestimmt.
Ob ein Gebäude zur örtlich besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählt, entscheidet die Kommune.
Baudenkmale sind bautechnisch wie kulturhistorisch komplexe Gebäude die bei allen am Bau Beteiligten im Zuge der Planung und der energieeffizienten Instandsetzung ein hohes Maß an fachlicher Qualifizierung erfordern.
Es gilt, die am Denkmal und seiner Bedeutung ausgerichteten möglichen energetischen Einsparziele bautechnisch und bauphysikalisch zu gewährleisten.
Diese Anforderung geht in der Regel über die Beratungsmöglichkeiten vieler Energieberater hinaus und verlangt große Unabhängigkeit und interdisziplinäre Fachkunde.
Aufgaben des Energieberaters für Baudenkmale sind Entwicklung von Energiekonzepten und Ausarbeitung von Förderanträgen (z. B. KfW) in unmittelbarem Zusammenwirken mit den zuständigen Denkmalbehörden und -fachämtern ohne weitere prüfende Zwischeninstanzen.