Gebäudehülle
Dach
Fachwissen
Wissenswertes zum Thema
Förderung
Was wird gefördert, wer fördert, ....
Recht
Vorschriften, Verordnungen, ...
Dach
Fachwissen
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Anforderungen an eine Dachdämmung
- Kälteschutz im Winter
- Wärmeschutz im Sommer
- Schallschutz
- Schutz vor Feuchte und Zugluft
Fachwissen
Dämmstoffe
Im Handel sind diverse natürliche, künstliche, organische oder anorganische Dämmstoffe erhältlich, die die Anforderungen an eine Dachdämmung in unterschiedlichsten Ausprägungen erfüllen.
Hinsichtlich ihrer Lieferform unterscheidet man Einblasdämmstoffe, Mattendämmstoffe, Plattendämmstoffe und Schüttdämmstoffe.
Fachwissen
Varianten der Dämmung
Zur Dämmung ihres Daches stehen ihnen die Varianten (Auf-, Zwischen- und Untersparrendämmung) oder Mischformen dieser zur Verfügung.
Die Aufsparrendämmung ist energetischer Sicht die beste Lösung.
Dach
Förderungen
Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM)
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material
sowie den fachgerechten Einbau.
Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.
Förderfähige Leistungen
- Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest
- Erneuerung der Dachlattung
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung
- Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
- Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
- Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
- Dachausstiege im unbeheizten Bereich auch ohne Anforderung an den U-Wert, sofern diese für die
- Durchführung von Arbeiten auf dem Dach erforderlich sind (z. B. Einbau von Schornsteinfeger- und Schornsteinfegerinnen-Ausstiegsluken im mitgedämmten Dachspitz/in unbeheizten Dachräumen)
- Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten), bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Maler- und Tapezierarbeiten (vgl. Nr. 1.3 Umfeldmaßnahmen)
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten am Dach, inklusive Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
- Neueindeckung des Daches oder Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
- Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz)
- Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen
- Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
- Änderung des Dachüberstands
- Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche, Spenglerarbeiten
- Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
- Schornsteinkopf neu einfassen, z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
- Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de „Artenschutz an Gebäuden“ und www.bund-dueren.de „Artenschutz“
Fachplanung und Baubegleitung
Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt (keine Fördermittelberatung, siehe nachfolgende Nummer 8 „Nicht förderfähige Maßnahmen“). Darüber hinaus sind auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen förderfähig. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden
Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Mit der Förderung der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden die Leistungen von unabhängigen Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten gefördert. Mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen können die Fördernehmenden neben den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zusätzlich Dritte beauftragen. Die Leistungen Dritter müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen erbracht werden und sind von einer Expertin bzw. einem Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind, auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren und Grundlage für die Förderung. Auch die Expertinnen und Experten können für die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Dritte (Unteraufträge) einsetzen.
Die von den Fördernehmenden oder der Expertin bzw. dem Experten beauftragten Dritten müssen nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein, dürfen aber nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferunternehmen stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fördernehmenden mehr als eine Expertin bzw. einen Experten beauftragen, z. B. jeweils für die Planung und die baubegleitende Umsetzung. Dabei verantwortet eine Expertin bzw. ein Experte den jeweils beauftragten Leistungsumfang. Bei der Beauftragung mehrerer Expertinnen und Experten übernimmt eine Expertin bzw. ein Experte die Bestätigung nach Durchführung bzw. Erstellung und Einreichung des „Technischen Projektnachweises“.
Technische Mindestanforderungen
§ 35c EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
- der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen, und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist und
- die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Dach
Referenzen
Vorhandene Sparren mit Sparrenexpander verlängert
Kundenprojekt
Zwischensparren­dämmung
Einbläser bei der Arbeit
Montage der Dämmplatten
Projekt
Aufdachdämmung
PU mit 60% Biomasse